
đĄ Good to know: Reiserecht!
đ¨ Was Reisewarnungen fĂźr Urlauber wirklich bedeuten. đ¨
âď¸Was mĂźssen Urlauber und RĂźckkehrer jetzt wissen?
Die steigenden Zahlen von Corona-Neuinfektionen in beliebten Urlaubsregionen haben Folgen: FĂźr groĂe Teile von Spanien hat das Auswärtige Amt jetzt auch eine Reisewarnung verhängt. Es folgten Teile auch Teile von Kroatien.
âď¸Was bedeutet das fĂźr Reisende? Drei Szenarien im Ăberblick:
đ Szenario 1: Ich bin vor Ort
âď¸ Pauschalurlauber, die bereits vor Ort sind, werden auf Kosten ihres Reiseveranstalters nach Deutschland zurĂźckgeholt. Das heiĂt: Im Zweifel steht eine frĂźhere Abreise an. ÂŤPauschalurlauber sollten den vom Veranstalter organisierten RĂźckflug auch nutzenÂť, mahnt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. ÂŤDenn sonst mĂźssen sie ihre RĂźckreise später selbst bezahlen.Âť
âď¸ Individualreisende, die bereits vor Ort sind, mĂźssen sich selbst und auf eigene Kosten um eine RĂźckreise kĂźmmern. Sie sind allerdings nicht gezwungen, abzureisen - eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Das heiĂt, sie kĂśnnen auch ihren gebuchten RĂźckflug nehmen. Sie sollten aber prĂźfen, ob dieser weiter wie geplant angeboten wird. Es kĂśnnte sein, dass Airlines Verbindungen streichen.
Wichtig: Wer jetzt aus einer betroffenen Region zurßckkehrt, gilt als Rßckkehrer aus einem Risikogebiet - mit den entsprechenden Verpflichtungen zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
đ Szenario 2: Ich wollte bald los
âď¸ Pauschalurlauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: FĂźr deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlungen bekommen die Gäste in diesem Fall zurĂźck. Urlauber mit baldigem Reiseantritt kĂśnnen nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kĂźndigen.
âď¸ Individualreisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich gegebenenfalls mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgefĂźhrt wird, gibt es kein Geld zurĂźck, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesellschaften sind derzeit bei Umbuchungen kulant. So kann es mĂśglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschieben.
đ Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los
âď¸ Pauschalurlauber, die fĂźr die Herbstferien gebucht haben, mĂźssen nun geduldig sein. Es ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.
Wer fßr die Herbstferien gebucht habe, kÜnne nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren, sagt Fischer-Volk. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. Hier muss ich abwarten, wie sich die Lage entwickelt, erklärt die Reiserechtsexpertin. Wer jetzt sofort kßndigt, dem drohen Stornogebßhren. Am besten schaut man, wie die Situation am Reiseziel vier Wochen vor Reiseantritt aussieht. Dann sei eine Prognose zur Durchfßhrbarkeit der Reise sicherer.
Und: ÂŤWer zu einer Risikogruppe gehĂśrt, kann den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bittenÂť, sagt Fischer-Volk. Das gilt auch fĂźr Urlauber, die schon jetzt sicher wissen, dass sie auch im Herbst nicht auf die Balearen wollen. Die groĂen Veranstalter zeigen sich derzeit kulant bei den Umbuchungsoptionen.
âď¸ Pauschalurlauber, die jetzt trotz Reisewarnung buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. ÂŤWer jetzt noch trotz der Reisewarnung bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hatÂť, erläutert Fischer-Volk. Hier käme dann wieder eine rechtzeitige, kostenlose Umbuchung in Frage.
âď¸Ăbrigens:
Die ReiserĂźcktrittsversicherung kĂśnnen Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert.
(21.08.2020, dpa)
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